Die Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten, Lehrmittel und Fahrtkosten sind beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommenssteuererklärung steuerlich abzugsfähig, soweit sie nicht durch Zuschüsse (z.B. von der Arbeitsagentur) gedeckt sind.
Auch die auf dieser Seite erhältlichen Dokumente zur Prüfungsvorbereitung, sind von der Steuer absetzbar.
Der Staat zahlt unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Beispiele für die Förderung einer Berufsausbildung:
Inwieweit in anderen Bundesländern weitere Fördermöglichkeiten bestehen, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Landesbehörden.
Beispiele:
Weiterführende Informationen findest du auf Stipendienlotse.de